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Questions fréquemment posées

    Wie hoch ist die maximale freie Fallhöhe bei losem Fallschutz?

    Bei normgerechtem losem Fallschutz beträgt die maximale freie Fallhöhe mit 30 cm Schichtdicke bis zu 200 cm und mit 40 cm bis zu 300 cm. Eine freie Fallhöhe von mehr als 300 cm ist bei Spielplatzgeräten nicht zulässig. Die Stoßdämpfung von Fallschutzsand, Fallschutzkies, Holzhackschnitzeln und Rindenmulch entsteht durch die lockere Schüttschicht und ihre Hohlräume. Im Betrieb hängt die Dämpfung daher von Körnung, Kornform, Feinanteilen, Schichtdicke, Untergrund, Feuchte und Temperatur ab.


    Die deutsche Bodenartentabelle der DIN EN 1176-1 gibt die Körnungen vor. Für Fallschutzsand gelten 0,02 bis 0,2 cm, für Fallschutzkies 0,2 bis 0,8 cm. Fallschutzsand muss gewaschen sein. Fallschutzkies muss rund und gewaschen sein. Sand und Kies dürfen keine schluffigen oder tonigen Anteile enthalten. Für Holzhackschnitzel gelten 0,5 bis 3 cm. Sie bestehen aus mechanisch zerkleinertem Holz. Holzwerkstoffe sowie Rinden- und Laubanteile sind ausgeschlossen. Rindenmulch besteht aus zerkleinerter Nadelholzrinde mit einer Körnung von 2 bis 8 cm. Feinanteile aus Abrieb, Erde oder Streugut füllen die Hohlräume. Dadurch kann sich das Korngerüst verzahnen und die Stoßdämpfung erheblich abnehmen.


    Die Einbaudicken von 30 und 40 cm enthalten jeweils 10 cm Zuschlag auf die Mindestschichtdicken von 20 beziehungsweise 30 cm. Dieser Zuschlag ist nötig, weil Schüttstoffe weggespielt und verdrängt werden. Trotzdem entstehen an den Aufprallstellen Mulden. Gerade dort fehlt dann die nötige Schichtdicke. Eine gut sichtbare Markierung am Spielplatzgerät zeigt die Soll-Füllhöhe und macht die Schichtdicke im Betrieb prüfbar.


    Der Aufbau muss Wasser ableiten, damit die Schüttschicht nicht von unten vernässt. Eine Trennlage verhindert die Vermischung mit dem Erdreich. Je nach Standort kann zusätzlich ein Wurzelschutz nötig sein. Ohne ihn können Wurzeln von unten einwachsen. Feuchte kann Fallschutzsand verdichten und seine Stoßdämpfung verringern. Bei Dauerregen kann loser Rindenmulch schmierig werden. Er verrottet und verliert dabei Volumen. Gefrorene Schüttstoffe können die erforderliche Stoßdämpfung verlieren. Dann ist das betroffene Spielplatzgerät zu sperren. Im Winter gehören weder Streusplitt noch Streusalz auf die Fallschutzfläche. Verschiedene Schüttstoffe sollten nicht vermischt werden. Eine Mischung kann die Kornverteilung verändern, die Tabellenzuordnung aufheben und die Dämpfung verringern.


    Damit Schichtdicke und Stoßdämpfung im Betrieb erhalten bleiben, muss die Schüttschicht regelmäßig gepflegt werden. An den Aufprallstellen wird die Schichtdicke geprüft und die Schüttung bis zur Markierung ergänzt. Die Schüttschicht wird aufgelockert und wieder gleichmäßig verteilt. Laub, Glas, Tierkot und verrotteter Rindenmulch werden entfernt. Verschmutzter Fallschutzsand wird gereinigt oder ausgetauscht. Ein Schüttbelag kann über die deutsche Bodenartentabelle der DIN EN 1176-1 nachgewiesen werden. Dafür müssen Bodenart, Körnung, Reinheit und eingebaute Schichtdicke den Vorgaben entsprechen. Dann ist kein zusätzlicher Prüfbericht zur kritischen Fallhöhe nach DIN EN 1177 nötig. Für andere Schüttstoffe oder Schichtdicken wird die kritische Fallhöhe nach DIN EN 1177 bestimmt. Diese Zuordnung gilt nur, solange die Vorgaben im Betrieb eingehalten werden. Die Kontrollen richten sich nach DIN EN 1176-7. Der Betreiber legt die Häufigkeit der Routine-Inspektion nach Nutzung, Standort und Gefährdung fest. Die operative Inspektion erfolgt alle ein bis drei Monate oder nach Herstellerangabe. Die jährliche Haupt-Inspektion führt eine unabhängige sachkundige Person durch.